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Rhythmische Sportgymnastik

Nutzungsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung der Kür-Plattform durch Veranstalter.

Fassung vom 09.09.2026

Wer der Nutzung zustimmt, stimmt dieser Fassung zu; die Fassung wird zusammen mit der Zustimmung gespeichert. Ältere Fassungen stellt Colourmatch auf Anfrage bereit.

Nutzungsbedingungen für die Wettkampf-Plattform „Kür"

Anbieter:

Colourmatch, Inhaber Sebastian Libuda
Carlshöhe 29, 24340 Eckernförde
(„Colourmatch")

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Online-Plattform „Kür" (Eventseiten, Online-Meldung, Musik-Einsammlung, Wettkampf-Planung, Veröffentlichungen) durch Veranstalter.

1.2 Vertragspartner werden ausschließlich Vereine, Verbände und sonstige Unternehmer (§ 14 BGB). Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht.

1.3 Für Trainerinnen, Trainer und Melder ist die Nutzung der Plattform kostenlos; für sie gelten die Hinweise auf der Plattform, nicht diese Bedingungen.

2. Leistung

2.1 Colourmatch stellt die Plattform als Online-Dienst bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Plattform.

2.2 Die Durchführung des Wettkampftags (Live-Wertung, Richter-Zugänge, Anzeige) läuft in der lokal installierten Kür App. Sie ist Teil der Leistung: Jeder Veranstalter erhält mit seinem Konto eine Lizenz ohne gesondertes Entgelt. Die Lizenz gilt für die Geräte des Veranstalters und endet mit dem Konto.

2.3 Colourmatch darf die Plattform weiterentwickeln und verändern, solange der wesentliche Leistungsumfang erhalten bleibt.

3. Entgelte, kostenloser Umfang und Beta-Phase

3.1 Die Nutzung der Plattform ist je Wettkampf kostenlos, solange höchstens 30 Gymnastinnen gemeldet sind. Gezählt werden Personen, nicht Meldungen: Einzel- und Gruppenmeldungen werden zusammengeführt, eine Gymnastin, die einzeln und in einer Gruppe startet, zählt einmal. Kampfrichterinnen, Trainerinnen und weitere Funktionspersonen zählen nicht.

3.2 Für Wettkämpfe mit mehr als 30 gemeldeten Gymnastinnen bietet Colourmatch das Zehner-Kontingent (15 € je zehn weitere Gymnastinnen, je Wettkampf, höchstens acht), den Event-Pass (129 €, einmalig je Veranstaltung, ohne Grenze; eine Veranstaltung über mehrere zusammenhängende Tage gilt als eine) und das Jahresabo (299 € je Jahr, alle Veranstaltungen des Veranstalters) an. Alle Preise sind Endpreise; Colourmatch ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, kommt für Käufe ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Zahlung erfolgt über den auf der Plattform angebotenen Zahlungsdienst oder auf Rechnung; die Leistung beginnt mit dem Zahlungseingang.

3.3 Eine Überschreitung der Grenze aus Ziffer 3.1 löst keine Zahlungspflicht aus. Ohne Kontingent, Event-Pass oder Jahresabo stellt die Plattform die Meldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur Grenze zum Abholen bereit; die übrigen bleiben gespeichert und werden nach dem Erwerb bereitgestellt. Der Meldeweg für Vereine und Trainerinnen bleibt offen und kostenlos. Ein Event-Pass eines gelöschten Wettkampfs geht auf den nächsten Wettkampf desselben Veranstalters über, solange zu dem gelöschten Wettkampf keine Meldungen eingegangen waren und weder Startliste noch Ergebnisse veröffentlicht wurden.

3.4 Bis zum 31.12.2026 befindet sich die Plattform in der Beta-Phase: Die Grenze aus Ziffer 3.1 gilt nicht, die Nutzung ist kostenlos. Der Veranstalter weiß und akzeptiert, dass sich die Plattform im Aufbau befindet: Funktionen können fehlen, sich ändern oder Fehler enthalten. Colourmatch behebt gemeldete Fehler nach bestem Bemühen, sichert aber keine Reaktionszeiten zu.

3.5 Nach dem Ende der Beta-Phase entscheidet der Veranstalter frei, ob er zu den dann geltenden Preisen weiternutzt. Eine automatische Zahlungspflicht entsteht nicht.

4. Pflichten des Veranstalters

4.1 Die Eventseite ist der Dienst des Veranstalters. Er trägt dafür seine Pflichtangaben in der Plattform ein und hält sie aktuell: die Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG (Name und Anschrift; bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und vertretungsberechtigte Person; bei Eintragung das Register; sofern vorhanden die USt-IdNr.) und die Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO für den Meldevorgang. Die Plattform stellt die Felder und eine Textvorlage bereit; ohne vollständige Angaben lässt sich die Online-Anmeldung nicht öffnen.

4.2 Der Veranstalter ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Meldedaten seiner Wettkämpfe; Grundlage der Verarbeitung durch Colourmatch ist der Auftragsverarbeitungsvertrag. Er holt erforderliche Einwilligungen — insbesondere der Sorgeberechtigten für die Veröffentlichung von Namen — selbst ein. Das Meldeformular verlangt dafür eine ausdrückliche Bestätigung der meldenden Person und zeigt dabei die Datenschutzhinweise des Veranstalters an; die Bestätigung wird mit der Meldung gespeichert.

4.3 Der Veranstalter entscheidet selbst über jede Veröffentlichung (Startliste, Ergebnisse) und prüft die Inhalte vor der Freigabe.

4.4 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Veranstalter meldet Colourmatch unverzüglich an kontakt@kuer.app, wenn er einen Missbrauch vermutet. Ein einzelnes Gerät lässt sich in der Kür App abmelden; damit erlischt dessen Zugang sofort.

4.5 Die Kontaktdaten meldender Vereine, die dem Veranstalter über die Plattform zugänglich werden, darf er ausschließlich zur Organisation und Durchführung seiner eigenen Wettkämpfe verwenden — Rückfragen zur Meldung, Zeitplan, Startlisten, Kampfrichtereinteilung. Werbung, Weitergabe an Dritte und jede andere Nutzung sind ausgeschlossen. Er löscht sie, sobald er sie dafür nicht mehr braucht, spätestens 24 Monate nach der letzten Meldung dieses Vereins bei ihm.

5. Verfügbarkeit

5.1 Colourmatch bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb von Meldezeiträumen durchgeführt.

5.2 Die Durchführung des Wettkampftags hängt nicht von der Plattform ab (die Wettkampf-Software arbeitet offline).

6. Haftung

6.1 Colourmatch haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Colourmatch nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Veranstalter vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

6.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

6.4 Für die unentgeltliche Nutzung (kostenloser Umfang nach Ziffer 3.1, Beta-Phase nach Ziffer 3.4) haftet Colourmatch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ziffer 6.1 bleibt unberührt: Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Colourmatch auch insoweit unbeschränkt. Für entgeltlich genutzte Leistungen (Ziffer 3.2) gelten die Ziffern 6.1 bis 6.3.

6.5 Der Veranstalter sichert seine Wettkampfdaten in eigener Verantwortung. Colourmatch haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch den Veranstalter für die Wiederherstellung entstanden wäre. Die Wettkampf-Software erzeugt dafür lokale Sicherungen und erlaubt den Export.

6.6 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von Colourmatch.

7. Laufzeit und Beendigung

7.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7.2 Nach Vertragsende kann der Veranstalter seine Daten exportieren bzw. selbst löschen („Vom Netz nehmen"); im Übrigen gilt § 8 des Auftragsverarbeitungsvertrags.

8. Änderungen dieser Bedingungen

8.1 Änderungen dieser Bedingungen kündigt Colourmatch mindestens 30 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform an und stellt die geänderte Fassung bereit.

8.2 Die geänderte Fassung gilt nur, wenn der Veranstalter ihr zustimmt. Die Zustimmung kann in der Plattform erklärt werden. Stimmt er nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen fort; Colourmatch kann den Vertrag in diesem Fall nach Ziffer 7.1 kündigen. Ein Schweigen des Veranstalters gilt nicht als Zustimmung.

8.3 Änderungen, die Colourmatch zur Erfüllung zwingender rechtlicher Vorgaben vornehmen muss, gelten ab dem in der Ankündigung genannten Zeitpunkt; der Veranstalter kann den Vertrag bis dahin außerordentlich kündigen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von Colourmatch.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Anlage

Anlage zu diesen Bedingungen ist der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

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